Das Kennzeichen wird zum Parkticket

Die Parkhaus Betriebsgesellschaft mbH startete im Februar 2020 mit der Erkennung des Autokennzeichens die ticketlose Zufahrt für Kurzparker im Parkhaus Am Gericht. Nun wurde die Kennzeichenerfassung auch in den Parkgaragen "Hauptwache", "Konstabler", "Goetheplatz" ,"Alte Oper" und "Konrad-Adenauer-Straße" umgesetzt.  Damit brauchen unsere Kunden sich bei Ein- und Ausfahrt nicht mehr um ein Parkticket bemühen, sondern fahren nahtlos ein und aus.

Kunden, die bereits Erfahrungen mit der Kfz-Kennzeichenerkennung gemacht haben, sind von den Vorteilen begeistert und finden es sehr komfortabel. Auch kann kein Parkticket mehr verloren gehen - das Auto hat es immer dabei. So fallen keine zusätzlichen Kosten, wie bisher beim Verlust des Parktickets, mehr an, da über das Kennzeichen nachvollziehbar ist, wann der Kunde in das Parkhaus eingefahren ist und so der genaue Parktarif errechnet werden kann. Ein weiterer positiver Effekt ist die Einsparung wertvoller Ressourcen, da kein Papier fürs Parkticket mehr verarbeitet werden muss.

So funktioniert das ticketlose Parken

Vor der Einfahrt ins Parkhaus oder die Tiefgarage werden die Kunden über den Einsatz der Kennzeichenerkennung informiert. Es obliegt dann den Kunden, ob sie einfahren wollen oder nicht. Tun sie dies, wird an der Einfahrt das Kfz-Kennzeichen von einer speziellen Kamera gelesen und im System verschlüsselt erfasst. Die Schranke öffnet sich automatisch. Ein Ticket erhalten die Kunden nur noch, wenn z.B. durch Schnee das Kfz-Kennzeichen nicht gelesen werden kann.

Zur Bezahlung gibt der Kunde anstelle eines Parktickets am Bildschirm des Kassenautomaten einfach sein Kfz-Kennzeichen ein. Der angefallene Parktarif und Zahlungsoptionen werden angezeigt. Es kann kontaktlos, mit den gängigen Kredit- oder Debitkarten oder mit Bargeld bezahlt werden. Weitere digitale Optionen sind in Planung.

Wenn die Kunden nun an die Ausfahrt fahren, wird deren Kennzeichen wieder eingelesen, auf Bezahlung geprüft und die Schranke öffnet sich. Damit ist der Parkvorgang abgeschlossen und die kennzeichenbezogenen Daten werden aus dem System gelöscht.

Information zur Datenverarbeitung

In ticketlosen Parkhäusern und Tiefgaragen ist die Erfassung des Kfz-Kennzeichens gemäß Art.6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich. Wir verarbeiten das Kfz-Kennzeichen auch aufgrund unseres berechtigten Interesses gemäß Art 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sowie § 4 BDSG zur Wahrung des Hausrechtes sowie zur Beweissicherung.

Die Daten Ihres Kfz-Kennzeichens werden gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Erfassung automatisch codiert. Automatisiert erfasste Daten werden nach Erfüllung der gegenseitigen vertraglichen Verpflichtungen d.h. im Normalfall beim Verlassen des Parkhauses oder der Tiefgarage unverzüglich gelöscht. Zur Einhaltung der DSGVO unterliegen wir der Aufsicht der Datenschutzbehörde des Landes Hessen.

 




© 2023 PBG | Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH | Alle Rechte vorbehalten
Ja, auch wir verwenden Cookies, um unsere Webseite optimal darzustellen.  Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz
OK
powered by webEdition CMS