Fragen & Antworten
Dauerparken
Zu welchem Datum kann ich einen Dauermietvertrag schließen?
Die Anmietung erfolgt immer zum 01. eines Monats. Der Antrag auf einen Mietvertrag muss spätestens zum 15. des Vormonats Monats vorliegen.
Bekomme ich als Dauerparker einen fest reservierten Stellplatz?
Nein, in der Regel gilt in unseren Parkhäusern freie Platzwahl.
Gelten die Öffnungszeiten der Parkhäuser auch für Dauermieter?
Nein, Dauermietende können ohne Einschränkung 24/7 ein-/ausfahren. Das gilt auch, wenn das Transparent „besetzt“ anzeigt.
Gibt es eine Mindestmietdauer?
Ja, die Mindestmietdauer beträgt zwei Monate.
Wie lange läuft der geschlossene Mietvertrag?
Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Wie kann ich einen Dauerparkplatz mieten?
Sie können den Online-Antrag auf der PBG-Website ausfüllen. Wir prüfen die Verfügbarkeit und senden Ihnen ein Angebot zu.
Wie erfolgt die Zahlung beim Dauerparken?
Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus für den laufenden Monat per SEPA-Lastschrift.
Kann ich meinen Dauerparkvertrag kündigen?
Ja, die Kündigung ist unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Frist schriftlich möglich. Diese beträgt einen Monat zum Monatsende. Die Kündigung ist an kuendigung-pbg@abg.de zu senden.
Kann ich meinen Dauerparkplatz wechseln?
Wenn in einem anderen Parkhaus freie Plätze verfügbar sind, ist ggf. ein Wechsel möglich. Bitte wenden Sie sich direkt an die PBG. Zu beachten ist dabei, dass die Parkhäuser unterschiedliche Dauermietpreise haben.
Gibt es eine Warteliste für Dauerparkplätze?
Eine Warteliste für Dauerparkplätze ist nicht verfügbar. Sollte ein Parkhaus ausgebucht sein, prüfen Sie bitte regelmäßig das Online-Angebot auf verfügbare Plätze.